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Weiterbildungsunterstützung

Beantragen Sie Ihre Weiterbildungsunterstützung. Wir werden diese gerne prüfen und uns bald mit der Rückmeldung und dem weiteren Vorgehen bei Ihnen melden.

Wenn die Rückkehr in den Beruf über einen Weiterbildungskurs oder ein ähnliches Unterstützungsangebot führt, unterstützen Bund und Kantone Wiedereinsteigerinnen finanziell. Interessentinnen aus der Zentralschweiz haben die Möglichkeit, eine einmalige Unterstützungsleistung von bis CHF 5'000.- zu beantragen. Das Unterstützungsangebot der öffentlichen Hand läuft bis Ende 2032 und soll den Wiedereinstieg von diplomierten Pflegefachfrauen fördern.

Voraussetzung für die Beteiligung an den Kurskosten:

  • Schweizerischer Tertiärabschluss oder anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege
  • Wohnsitz in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri oder Zug
  • Seit einiger Zeit nicht mehr in der Pflege tätig
  • Beabsichtigung, in der Zentralschweiz wieder in die Berufstätigkeit einzusteigen

Kurskosten können nur in demjenigen Jahr beantragt werden, in dem der Kurs durchgeführt wird. Die Kursbestätigung ist bis spätestens 10 Tage nach Kursabschluss einzureichen. Mehrere als sinnvoll erachtete Massnahmen müssen in einem Gesuch zusammengefasst werden.

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